Ausbildung
Allgemeine Informationen
Die Berufsausbildung beginnt in aller Regel mit dem Schulbeginn nach den Sommerferien und dauert im Handwerk drei oder dreieinhalb Jahre.
Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem bzw. der Auszubildenden (bei minderjährigen den Erziehungsberechtigten) ist ein Ausbildungsvertrag abzuschließen. Die Probezeit muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate betragen.
Während der Ausbildung sind die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise zu führen und die verpflichtend vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrunterweisungen (ÜLU) der Handwerkskammer zu besuchen.
Die rechtliche Grundlage bilden bei den anerkannten Ausbildungsberufen die Ausbildungsordnungen. Eine Übersicht über die anerkannten Ausbildungsberufe, die Ausbildungsordnungen sowie weiterführende Informationen finden Sie im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit oder beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Die Handwerkskammer Koblenz hat auf ihrer Internet-Seite häufig gestellte Fragen zum Ausbildungsverhältnis beantwortet.
Ein Merkmal der dualen Ausbildung ist, dass neben der betrieblichen Ausbildung während der ganzen Ausbildungsdauer auch die Berufsschule zu besuchen ist.
Für die gewerblichen Auszubildenden ist die
Berufsbildende Schule Technik
Vollmersbachstr. 53
55743 Idar-Oberstein
Tel.: 0 6781/ 96 2 0
Fax: 06781/962115
E-Mail: info@berufsbildende-schule-technik.de
zuständig. Kaufmännische Auszubildende besuchen die
Berufsbildende Schule Wirtschaft
Vollmersbachstraße 50
55743 Idar-Oberstein
Tel.: 06781 9833-0
Fax: 06781 9833-10
E-Mail: info@bbs-w.de
Bei einigen Ausbildungsberufen gibt es Abweichungen, in diesen bestehen beispielsweise Landesfachklassen, die zentral beschult werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
















