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Adressbuchschwindler sind wieder unterwegs
01.03.2010 11:35:00
Bei dem Empfänger entsteht im ersten Augenblick der Eindruck, es handele sich lediglich um die Bestätigung der Richtigkeit der abgedruckten Daten, in Wirklichkeit kommt jedoch erst mit der Unterzeichnung des "Korrekturabzuges" der Vertrag zustande und die Zahlung des im Kleingedruckten genannten Betrages von nahezu 1.000,00 €/Jahr zzgl. MwSt. für die Vertragsdauer von zwei Jahren wird fällig.
Im Zusammenhang mit Gewerbeanmeldungen oder Handelsregistereintragungen erhalten Unternehmen immer wieder dubiose Angebote für die Eintragung in Adressbüchern, Branchenverzeichnissen, Unternehmensdateien oder sog. Gewerberegistern, zunehmend auch im Internet.
Typische Merkmale für unseriöse Angebote, für die nicht selten Beträge zwischen 500,- und 1.000,- € verlangt werden, sind:
- Das Werbeschreiben ist rechnungsähnlich aufgemacht, beispielsweise ist dem Schreiben ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt.
- Kundennummern oder Geschäftszeichen sollen den Eindruck bereits bestehender Geschäftsverbindungen erwecken.
- Es werden Logos, Bezeichnungen oder auch farbliche Gestaltungen verwendet, die denen von Behörden oder halb amtlichen Stellen gleichen.
- In die Angebote werden Ausschnitte von Handelsregisterveröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger aufgeklebt.
- Erst im kleingedruckten Fließtext oder aus den kleingedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite ergibt sich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Eintragungsangebot handelt.
- Es werden Datenerhebungsbögen für eine kostenfreie Aufnahme der Firmendaten in eine Datenbank zugesandt, kostenlos ist jedoch nur ein sog. Grundeintrag.
- Es werden Firmenurkunden oder Benachrichtigungen über Patent- und Markenanmeldungen verschickt.
Was können Sie tun?
- Warnen Sie Ihre Mitarbeiter, insbesondere beim Posteingang und in der Buchhaltung.
- Informieren Sie Ihre nächste Polizeidienststelle.
- Schicken Sie eine Kopie des Formulars an die für Sie zuständige Handwerkskammer oder an Ihren Berufsverband.
- Schicken Sie das Original des Formulars möglichst mit Ihrem Eingangsstempel und allen Formularanhängen an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW).
Sie sind Opfer eines Irrtums geworden durch Zahlung oder Unterschrift und fühlen sich nun getäuscht:
- Sollte die Zahlung nur einen oder mehrere Tage zurückliegen, wenden Sie sich an Ihre Hausbank und versuchen Sie, die Überweisung zu stornieren.
- Bedienen Sie sich im Zweifel anwaltlicher Hilfe.
- Machen Sie die Bank des Begünstigten auf Ihren Irrtum aufmerksam.
- Informieren Sie Ihre nächste Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft.
- Informieren Sie die für Sie zuständige Handwerkskammer oder Ihren Berufsverband.
- Schicken Sie das Originalformular zusammen mit dem letzten Mahnschreiben der Gegenseite an den DSW. Der DSW kann Sie zwar nicht rechtlich vertreten, jedoch die weitere Mahntätigkeit des Formularaussenders unterbinden.
















