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Elektronischer Entsorgungsnachweis für Sonderabfälle ab April 2010
14.01.2010 15:27:00
Kostenfreier Infoabend "Elektronische Nachweisverordnung"
Im April 2010 treten Änderungen im Abfallrecht in Kraft, wonach der Nachweis der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfälle) ausschließlich auf elektronischem Weg zu erfolgen hat.
Zum 1. April 2010 müssen Entsorgungsnachweise und Begleitscheine, die bislang in Papierform die Entsorgung gefährlicher Abfälle begleitet haben, auf elektronische Formulare umgestellt sein, die zudem elektronisch zu signieren sind. Dies gibt der Gesetzgeber mit der Nachweisverordnung vor.
Im Handwerk sind davon diejenigen Unternehmen betroffen, welche pro Abfallart und Kalenderjahr mehr als 20 Tonnen einer als gefährlich eingestuften Abfallart zu entsorgen haben. Dies sind beispielsweise teerhaltiger Straßenaufbruch, Asbestzement, holzschutzmittelbehandelte Althölzer oder schadstoffverunreinigter Boden-/Erdaushub.
Betroffen sind aber auch Betriebe, die gefährliche Abfälle in Mengen größer als zwei Tonnen selbst zu einer Entsorgungsanlage transportieren; z. B. Tischler mit alten Holzfenstem, Dachdecker mit Asbestzementplatten, Bauunternehmen, die teerhaltigen Straßenaufbruch zum Verwerter bringen.
An dem kostenfreien Infoabend am 09.03.2010 im Metall- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Koblenz erfahren Sie, welche Neuerungen auf Sie zukommen und wie Sie darauf reagieren müssen. Die Veranstaltung dauert von 17:30 bis ca. 19:30 Uhr und findet in Kooperation mit der Sonderabfall-Management-Gesellschaft mbH Mainz statt.
Für Ihre Amneldung nutzen Sie bitte das nachstendende Formular. Bei Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Heike Lambach
Handwerkskammer Koblenz
August-Horch-Str. 6 - 8
56070 Koblenz
Telefon: 0261/398-656
Telefax: 0261/398-992
Foto: © Berchtold / PIXELIO
















