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Quelle: handwerk.de Messe Idar-Oberstein
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Nachrichtenarchiv

Fragen und Antworten zur Abgasuntersuchung ab 2010

01.01.2010 07:58:00

Abgasuntersuchung künftig Bestandteil der Hauptuntersuchung

AU Siegel

Mit der Einführung der Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems UMA in die Hauptuntersuchung und damit dem Wegfall der bisher bekannten Abgasuntersuchung (AU) werden ab dem 01.01.2010 in der Bundesrepublik Deutschland keine neuen AU-Plaketten mehr auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt.

Entsprechend der Übergangsvorschrift des § 72 Absatz 2 StVZO zu § 47a StVZO tritt die zweite Stufe der Einunundvierzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 03.03.2006 (BGBl. I. S. 470) zur Neuordnung der technischen Fahrzeugüberwachung am 01.10.2010 in Kraft.

Die sechseckige, farbige Plakette für die Abgasuntersuchung, die seit ihrer Einführung im Jahr 1985 das Bestehen der Abgassonderuntersuchung ASU und ab 1993 das erfolgreiche Absolvieren der AU auch für Fahrzeuge mit Dieselmotoren dokumentierte, wird beginnend ab dem 01.01.2010 entfernt werden, weil die Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO als Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems UMA in die Hauptuntersuchung integriert wird.

An dem Prüfverfahren selbst und der Ausstellung des entsprechenden Prüfnachweises bei bestandener Abgasuntersuchung ändert sich im Zusammenhang mit dem Wegfall der AU-Plakette nichts. Ob Ottomotor mit oder ohne Katalysator, ob Dieselmotor oder Motor mit elektronischer On Board Diagnose (OBD), alle müssen - auch wenn die Sichtprüfung der abgasrelevanten Bauteile entfallen ist - nachweisen, dass die Abgaswerte innerhalb der festgelegten Abgas- und Schadstoffnorm bleiben.

 

Quelle: LexisNexis, Redaktion Gesetzgebungsnews - Mitteilung vom 28.12.2009

 

Mitarbeiter des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) haben die wichtigsten Fragen zur Abgasuntersuchung (AU) ab 2010 in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammengestellt, den Sie nachstehend herunterladen oder auf unserer Geschäftsstelle anfordern können.

 

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