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Kunden sollten Widerspruch gegen bafa-Ablehnungsbescheid einlegen
30.06.2010 09:14:00
Wie der Presse zu entnehmen ist sollten Kunden - unabhängig davon, ob die Haushaltssperre des Marktanreizprogrammes (MAP) aufgehoben wird oder nicht - gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) für einen Antrag auf Gelder aus dem MAP fristgerecht Widerspruch einlegen.
Erhalten können diese Ablehnungen Hausbesitzer, die in diesem Jahr eine mit erneuerbaren Energien betriebene Anlage installiert und dafür einen Förderantrag im MAP gestellt haben.
Laut Pressemeldung geht die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen davon aus, dass das bafa sämtliche Anträge, die nach dem 3. Mai eingegangen sind, maschinell abgelehnt hat – allerdings ohne vorherige Prüfung. Betrieben und Kunden des Handwerks ist daher zu empfehlen, die Ablehnungen nicht einfach hinzunehmen und fristgerecht zu widersprechen. Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, riskiert, dass der Antrag bei einer möglichen Aufhebung der Haushaltssperre nicht mehr berücksichtigt wird.
Die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen hat einen Musterbrief für Betriebe und Kunden des Handwerks entwickelt, den Sie nachstehend herunterladen können.
Foto: © Rainer Sturm / PIXELIO
















