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Quelle: handwerk.de Messe Idar-Oberstein
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Nachrichtenarchiv

Merkblatt zur Umsetzung der Vorschriften der Fahrpersonalverordnung (FPersV) aktualisiert

31.08.2010 08:27:00

Auslieferungsfahrten im neuen Schaubild integriert

Schaubild Fahrpersonalverordnung

Im Dialog mit dem Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS)konnte eine weiter gefasste Interpretation der Ausnahmeregelung für Handwerker im Gewichtsbereich oberhalb von 3,5 Tonnen bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 7,5 t erreicht werden. Nunmehr sind auch der Abtransport von Restmaterial und Abfallprodukten wie Bauschutt und Aushub ähnlich wie im Gewichtsbereich zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen von der Ausnahme erfasst (innerhalb eines Umkreises von 50 km, soweit kein hauptberuflicher Fahrer eingesetzt wird). Gleiches gilt für Aus- und Anlieferungsfahrten von handwerklich hergestellten und reparierten Materialien.

 

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat auf Basis der neuen Entwicklungen das Schaubild zur Erläuterung der Nachweispflichten für Handwerksbetriebe aktualisiert.

 

Zwei neue Leitfäden des Bundes klären alle Besonderheiten


Das BMVBS und die zuständigen Landesministerien haben darüber hinaus auf Anregung des Handwerks einen umfangreichen Leitfaden zu den Rechtsvorschriften verfasst, in dem zahlreiche Interpretationsschwierigkeiten zum Thema Fahrpersonalrecht geklärt werden. Die Aussagen zur erweiterten Interpretation der Handwerkerregelung finden Sie auf Seite 31. Der Nachweis berücksichtigungsfreier Tage wird auf den Seiten 20 f. und 41 ff. behandelt.

 

Ein weiterer Leitfaden wurde durch Bund und Länder speziell zu Fragen der Bedienung der digitalen Kontrollgeräte zur Verfügung gestellt.

 

Da leider die Neuregelungen immer noch nicht allen Kontrollbeamten bekannt sind, ist im Zweifelsfall auf diesen offiziellen zwischen den obersten für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden des Bundes und der Länder abgestimmten Leitfaden zu verweisen.

 

Fortgang der Lobbyarbeit


Der ZDH beabsichtigt, in den nächsten Monaten erneut in den Dialog mit dem BMVBS hinsichtlich der Erleichterung der Umsetzung der europäischen Regelungen auf nationaler Ebene zu treten, um Entlastungen schon vor den geforderten Verbesserungen in der europäischen Verordnung zu erreichen. Themen werden insbesondere die Probleme mit den für Handwerker besonders bürokratischen Nachweisen für berücksichtigungsfreie Tage und die Regelungen zur Auslese- und Archivierungspflichten der digitalen Tachographen sein, die auch Betriebe, die sehr selten in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, extrem belasten.

 

Quelle: Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Rheinland-Pfalz

 

Weitere Informationen stellt auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zur Verfügung.

 

Die oben erwähnten Dokumente können Sie nachstehend herunterladen:

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