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Steuerbonus - BMF veröffentlicht Auflistung begünstigter Handwerkerleistungen
25.02.2010 08:10:00
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues Schreiben zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35a EStG veröffentlicht. In einer Anlage werden beispielhaft die begünstigten und nicht begünstigten Tätigkeiten aufgezählt.
Mit Schreiben vom 15. Februar 2010 hat das Bundesministerium für Finanzen das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG vom 26. Oktober 2007 überarbeitet und zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen erneut Stellung genommen.
Mittlerweile erfolgte u.a. eine Anpassung an die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen, insbesondere die Verdopplung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen von 600 Euro auf 1.200 Euro. Gegenüber dem bisherigen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen ergeben sich nun zusätzlich zahlreiche neue zu begrüßende Konkretisierungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen.
Von Bedeutung für den Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist dabei insbesondere die in der Anlage 1 zum Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen enthaltene beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter handwerklicher Tätigkeiten. Obgleich eine abschließende Darstellung sicherlich nicht möglich ist, wird hier eine Vielzahl von handwerklichen Arbeiten zugeordnet. Diese konkrete Bezugnahme auf die einzelnen Handwerkerleistungen ist für die praktische Handhabung äußerst hilfreich.
Sie finden das Schreiben des BMF in unserem Mitgliederbereich.
Foto: © RainerSturm / PIXELIO
















