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Umgang mit Asbestzementprodukten (Merkblatt)
01.07.2010 09:38:00
Vielfach wird von Verbrauchern nachgefragt, inwieweit Reinigungsarbeiten in Verbindung mit Farbaufstrichen, Dachreinigung mit Hochdruckgeräten, sowie das Aufbringen von Solaranlagen auf Ihren Dächern mit Asbestzementprodukten möglich ist.
Die Anbieter die solche Arbeiten verkaufen wollen, sind sehr reichlich am Markt vorhanden. Jedoch diese Arbeiten sind vielfach verboten und werden von solchen Firmen angeboten, die sich um die Vorschriften keine Gedanken machen.
Damit sich auch Kunden über die geltenden Vorschriften informieren können empfehlen wir das beigefügte Merkblatt über den Umgang mit Asbestzementprodukten, das von den zuständigen Arbeitsschutzbehörden von Rheinland-Pfalz erstellt worden ist.
Insbesondere verweisen wir auf die Seite 7 Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote sowie zulässige Arbeitsverfahren nach TRGS 519.
Abschließend empfehlen wir Verbrauchern sich mit einem Dachdecker-Betrieb der Innung in Verbindung zu setzen, um die anstehenden Arbeiten sach- und fachgerecht ausführen zu lassen.
Foto: © Helmut J. Salzer / pixelio.de
















