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Aktualisiert: "Steuerbonus für Handwerkerleistungen"
15.12.2008 14:04:00
Der ZDH hat den Flyer "Steuerbonus" neu aufgelegt. Er informiert über Voraussetzungen, zu erbringende Nachweise und Höhe des Steuerbonus auf Handwerksleistungen und fasst die wichtigsten Details für Betriebe und Kunden knapp und verständlich zusammen.
Ab 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen – 20 Prozent von bis zu 6000 Euro. Der neue Flyer des ZDH informiert über die steuerlichen Neuregelungen und erläutert die Praxis anhand von Beispielen.
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.
Ein Muster können Sie beim ZDH herunterladen bzw. den Flyer bei der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft anfordern.
















