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Das neue Erkennungszeichen der Elektrohandwerke
16.01.2008 09:59:00
Der Markenauftritt des Elektrohandwerks wird nach über 35 Jahren modernisiert. Betroffen davon sind alle Innungsmitglieder und solche, die es noch werden wollen.
Die Umstellung erfolgt nicht automatisch, sondern jeder Innungsbetrieb kann sich aktiv für die neue e-Marke entscheiden. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Betrieb das neue Logo führen.
Der erste Unterschied Alt-Neu zeigt sich eher formal: Bisher durfte jeder Innungsbetrieb den E-Blitz führen. Das ist bei der neuen e-Marke anders: Wer sie nutzen möchte, muss dazu einen so genannten Markenvertrag mit dem Verband abschließen.
Wichtig: Das ist mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Rolf Meurer, Vizepräsident des ZVEH und zuständig für das Ressort Marketing und Kommunikation, erläutert das neue Prinzip: "Jeder e-Marken-Betrieb muss ein Innungsbetrieb sein. Aber nicht jeder Innungsbetrieb muss e-Marken-Betrieb werden."
Im Vordergrund: Meisterliche Qualifikation
Die neue e-Marke ist eine qualitätsorientierte Dienstleistungsmarke. Daher muss jeder Betrieb, der sie nutzen möchte, bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
Kernbestand des Markenvertrags ist, dass
- die Markendisziplin einzuhalten ist,
- eine mindestens meisterliche oder vergleichbare Qualifikation des Betriebsinhabers und/oder seiner Angestellten nachgewiesen werden kann,
- der e-Marken-Betrieb bereit ist, sich beständig weiterzuqualifizieren, und sich zu einem kundenorientierten Unternehmensleitbild bekennt.
Betriebe, die diese Kriterien nicht erfüllen oder nicht erfüllen wollen, bleiben grundsätzlich außen vor.
Sollten Sie als Elektro-Betrieb Interesse am Einsatz der neuen e-Marke haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft.
Weitere Informationen können Sie dem nachstehenden Sonderdruck der Fachzeitschrift "de" entnehmen.
















