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Quelle: handwerk.de Messe Idar-Oberstein
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Nachrichtenarchiv

Kreishandwerkerschaft warnt vor Betrügern

20.05.2008 11:20:00

Geldboerse
Handwerksbetrieben werden Gesetzestexte angeboten

Die Kreishandwerkerschaft warnt vor Betrügern, die zur Zeit überwiegend Friseurbetriebe anrufen und sich als "Handwerkskammer" oder als "Mitarbeiter der Handwerkskammer" ausgeben. Den Angerufenen werde eine "Handwerksordnung" oder ein "Handwerksschutzgesetz" offeriert, die im Geschäft zwingend ausliegen müssten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von der Handwerkskammer kommen oder von ihr veranlasst worden sind.

Diese Schriftstücke, die Handwerker angeblich laut "neuen Gesetzen" in ihren Geschäftsräumen auslegen müssen, wollen die Anrufer per Nachnahme schicken. Kostenpunkt zwischen 67,95 Euro und 69,95 Euro. Unabhängig davon, ob der angerufene Betrieb dieser Übersendung zugestimmt habe oder nicht, bringe der Briefträger meist schon am nächsten Tag eine entsprechende Nachnahmesendung. Als Empfänger des Nachnahmebetrages sei ein angebliches "Institut für Handwerk" oder "Institut für Gewerbe und Handwerk" angegeben.

Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass keinerlei Verpflichtung besteht, die Gesetzestexte - überwiegend handelt es sich um frei erfundene "Fantasiebezeichnungen" - per Nachnahme oder auf sonstige Weise zu bestellen oder zu bezahlen. Was das Gesetz zur Ordnung des Handwerks, die Handwerksordnung anbelangt, so besteht diesbezüglich auch keine Pflicht, diese im Betrieb auszulegen.

Die Kreishandwerkerschaft empfiehlt daher, die Annahme der Sendung zu verweigern.


Zu Beachtung:

Die Betriebe müssen lediglich den "Amtlich vorgeschriebenen Aushang", in dem alle vom Gesetzgeber für aushangpflichtig erklärten Gesetze (Arbeitszeitgesetz, Ladenschlussgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz etc.) zusammengestellt sind, vorhalten. Dieser kann über die Kreishandwerkerschaft oder den einschlägigen Buchhandel für einen geringen Betrag bezogen werden.

Ist der "Amtlich vorgeschriebene Aushang" nicht vorhanden, so kann die staatliche Gewerbeaufsichtsbehörde ein Bußgeld verhängen.

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