Nachrichtenarchiv
Aufträge in Absurdistan
15.01.2009 08:08:00
Unter diesem Titel berichtet das Internet-Portal handwerk.com über Ungereimtheiten in Internet-Auftragsportalen zur Vergabe von Handwerksleistungen. Offenbar können die sogar von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos als ausreichend erachteten Sicherheitsvorkehrungen eines dieser Portale das in sie gesetzte Vertrauen der Verbraucher nur zum Teil erfüllen.
In dem geschilderten Fall war es möglich, sich mit falschen Unterlagen als Anbieter von handwerklichen Leistungen zu registrieren, ohne dass das Auftragsportal daran Anstoß genommen hätte. Lesen Sie den ausführlichen Bericht hier.
Wir raten abschließend allen Auftraggebern, die diese Portale zur Vergabe von handwerklichen Arbeiten nutzen sich vor Auftragserteilung bei der für den Betriebssitz des in Frage kommenden Anbieters zuständigen Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft über dessen Eintragung in der Handwerksrolle zu erkundigen. Alternativ können Sie sich die erforderlichen Unterlagen (Meisterbrief, Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung) vorlegen lassen.
Nur so kann wirksam vermieden werden, dass man einem Betrüger auf den Leim geht, der nicht zur Ausführung von handwerklichen Leistungen berechtigt ist. Schlimmstenfalls würden in solch einem Fall Arbeiten aufgrund fehlender Qualifikation unsachgemäß ausgeführt und der Kunde letztendlich auf seinem Schaden sitzenbleiben. In wie weit durch den Auftraggeber in diesem Fall Gewährleistungsansprüche mit Erfolg geltend machen werden können erscheint äußerst fraglich.
Nachtrag:
Eine erste Reaktion des Portals MyHammer, in der dieses zukünftig schärfere Kontrollen ankündigt, finden Sie hier.













