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Freisprechungsfeier
Teamhandwerk

Mit Frauenpower auf Fehlersuche

Kfz-Mechatronikergesellin ist Kammersieger KOBLENZ. Anna Thomopoulos aus Andernach hat den Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks auf Kammerebene gewonnen. Die besten Kfz-Mechatronikergesellen aus dem Norden von Rheinland-Pfalz stellten nach der ...
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Modenschau einmal anders

Kleidung in Nessel – Eventshow in der Galerie Handwerk KOBLENZ. Sie staunten nicht schlecht und folgten gebannt den ganz in weiß-nude gekleideten Models über den Catwalk. Die bis in die späten Abendstunden zahlreich erschienenen Besucher ...
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Dach wird zum Solarkraftwerk

HwK Koblenz lädt zum Aktionstag „Unser Ener. Macht mit!“ KOBLENZ. Im Rahmen der landesweiten Energiespar-Kampagne „Unser Ener. Macht mit! – Unsere beste Energie ist die gesparte Energie“ findet bei der Handwerkskammer Koblenz am ...
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Bundeswirtschaftsminister Brüderle trifft Ministerkollegen aus der Republik Mazedonien

Gespräch über deutsche Hilfe bei der Anwendung des Acquis Communautaire und Unterzeichnung von Memoranden für wirtschaftliche Zusammenarbeit KOBLENZ. Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle kam am Rande offizieller Termine der Bitte der ehren- ...
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Handwerk ist, wo die Menschen sind

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Quelle: hwk-koblenz.de
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Nachrichtenarchiv

Aufträge in Absurdistan

15.01.2009 08:08:00

Spielfiguren mit Hämmern

Unter diesem Titel berichtet das Internet-Portal handwerk.com über Ungereimtheiten in Internet-Auftragsportalen zur Vergabe von Handwerksleistungen. Offenbar können die sogar von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos als ausreichend erachteten Sicherheitsvorkehrungen eines dieser Portale das in sie gesetzte Vertrauen der Verbraucher nur zum Teil erfüllen.

 

In dem geschilderten Fall war es möglich, sich mit falschen Unterlagen als Anbieter von handwerklichen Leistungen zu registrieren, ohne dass das Auftragsportal daran Anstoß genommen hätte. Lesen Sie den ausführlichen Bericht hier.

 

Wir raten abschließend allen Auftraggebern, die diese Portale zur Vergabe von handwerklichen Arbeiten nutzen sich vor Auftragserteilung bei der für den Betriebssitz des in Frage kommenden Anbieters zuständigen Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft über dessen Eintragung in der Handwerksrolle zu erkundigen. Alternativ können Sie sich die erforderlichen Unterlagen (Meisterbrief, Handwerkskarte, Gewerbeanmeldung) vorlegen lassen.

 

Nur so kann wirksam vermieden werden, dass man einem Betrüger auf den Leim geht, der nicht zur Ausführung von handwerklichen Leistungen berechtigt ist. Schlimmstenfalls würden in solch einem Fall Arbeiten aufgrund fehlender Qualifikation unsachgemäß ausgeführt und der Kunde letztendlich auf seinem Schaden sitzenbleiben. In wie weit durch den Auftraggeber in diesem Fall Gewährleistungsansprüche mit Erfolg geltend machen werden können erscheint äußerst fraglich.

 

 

Nachtrag:

 

Eine erste Reaktion des Portals MyHammer, in der dieses zukünftig schärfere Kontrollen ankündigt,  finden Sie hier.

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