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Quelle: handwerk.de Messe Idar-Oberstein
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Nachrichtenarchiv

Neue Methoden der Steuerprüfung

16.01.2009 08:14:00

Steuerprüfung
Der Presse ist zu entnehmen, dass der Fiskus in Niedersachsen bei Friseurbetrieben zwei Fragebogen mit insgesamt 13 Seiten eingeführt hat, in denen zur Vorbereitung der Betriebsprüfung unter anderem Fragen zur Kundenstruktur bzw. zu Arbeitstechniken zu beantworten sind. Handelt es sich hierbei um einen Probelauf für andere Branchen? 

Ein betroffener Betrieb sollte zur Vorbereitung einer Betriebsprüfung Angaben zu den Zeitaufwänden vom Trockenschnitt bis zur Dauerwelle, zu Arbeitszeiten und Kundenstruktur, zu Strähnentechniken und sogar zu den genauen Zusammensetzungen selbst gemischter Produkte machen.

Nach Angaben der Oberfinanzdirektion Hannover sollen die Fragebögen für einen arbeitsökonomischen Ablauf der Betriebsprüfungen auf allen Seiten sorgen. Die Ergebnisse würden in die Nachkalkulation der Umsätze eingehen. 

Steuerberater vermuten, dass das Hauptziel sei, dem Friseurbetrieb Einnahmedifferenzen nachzuweisen. Man sollte diese Fragebogen nicht allzu leichtfertig ausfüllen, einmal unterschrieben könnte es für den Betrieb schwierig werden den Gegenbeweis anzutreten, falls das Finanzamt die Einnahmen höher schätzt als sie tatsächlich waren.

Eine Empfehlung lautet: Zu genaue Angaben vermeiden. Die für den Prüfungszeitraum abgefragten Zahlen ändern sich aus Erfahrung von Jahr zu Jahr, da sie von Modeerscheinungen, Arbeitstechniken und der Kundenstruktur beeinflusst werden. Viele der abgefragten Angaben seien darüber hinaus nur durch schätzen zu ermitteln. Es empfiehlt sich weiterhin die verlangten Angaben zusammen mit Steuerprüfer und Steuerberater durchzugehen. Auch ratsam sei es bei den Angaben Spannbreiten anstatt konkreter Zahlen zu nennen. Damit kommt der Unternehmer seinen Mitwirkungspflichten im Rahmen der Betriebsprüfung nach, ohne sich selbst in Schwierigkeiten zu bringen. Erforderlichenfalls könne der Steuerprüfer dann selbst weitere Zahlen ermitteln.

Wer eine Mitarbeit gänzlich verweigert verspielt seine Chance auf Einflussnahme, denn die Oberfinanzdirektion habe bereits angekündigt, dass sie selbst ermitteln und zur Not auch anhand von Branchen- und Erfahrungswerten schätzen werde, wenn ein Betrieb keine Angaben macht. 

Es steht zu befürchten, dass sich dieses Modell der Steuerprüfung im Erfolgsfall über alle Branchen hinweg bundesweit durchsetzen könnte.

 

Quelle: handwerk.com

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