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Aktionstage des Handwerks
07.11.2010
Freisprechungsfeier
Teamhandwerk

Ausbildungsreife der Schulabgänger aktiv fördern

Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend im rheinland-pfälzischen Landtag Dr. Adolf Weiland zu Gesprächen in der HwK Koblenz Koblenz. Die Ausbildungsreife von Schulabgängern stand im Mittelpunkt eines Gespräches, zu dem der ...
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Handwerk ist, wo die Menschen sind

Handwerkskammer Koblenz eröffnet Hunsrück-Akademie in Simmern KOBLENZ/SIMMERN. Über allem steht die Botschaft: Handwerk ist dort, wo die Menschen sind – ob nun in einer Großstadt oder auf dem Dorf! Dem trägt die Handwerkskammer ...
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Hoch hinaus in Beruf und Freizeit

Freisprechungsfeier der rheinland-pfälzischen Dachdeckergesellen KOBLENZ/KASTELLAUN. „Ich mache jetzt Fachabitur und möchte später im elterlichen Betrieb arbeiten“, so Dachdeckergeselle Konstantin Giese aus Gehlert/Westerwald. Der ...
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Sticken mit der Nähmaschine

Im HwK-Workshop sind noch Plätze frei KOBLENZ. Mit der neusten Nähmaschinentechnik lassen sich reizvolle Stickereien umsetzen. Davon können sich die Teilnehmer am Workshop „Sticken mit der Pfaff Computer-Nähmaschine“ während ...
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Mit Frauenpower auf Fehlersuche

Kfz-Mechatronikergesellin ist Kammersieger KOBLENZ. Anna Thomopoulos aus Andernach hat den Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks auf Kammerebene gewonnen. Die besten Kfz-Mechatronikergesellen aus dem Norden von Rheinland-Pfalz stellten nach der ...
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Quelle: hwk-koblenz.de
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Nachrichtenarchiv

Adressbuchschwindel, wie verhalte ich mich richtig

18.05.2006 21:56:00

Adressbuchschwindel
Handwerksbetriebe sollten zur Zeit wachsam sein. Nach Kenntnis der Kreishandwerkerschaft Birkenfeld versenden dubiose Unternehmen als Korrekturabzug aufgemachte Anzeigenofferten zur Eintragungen in ein Branchenbuch.

Bei dem Empfänger entsteht im ersten Augenblick der Eindruck, es handele sich lediglich um die Bestätigung der Richtigkeit der abgedruckten Daten, in Wirklichkeit kommt jedoch erst mit der Unterzeichnung des "Korrekturabzuges" der Vertrag zustande und die Zahlung des im Kleingedruckten genannten Betrages von über 1.000,00 €/Jahr zzgl. MwSt. für die Vertragsdauer von zwei Jahren wird fällig.

Im Zusammenhang mit Gewerbeanmeldungen oder Handelsregistereintragungen erhalten Unternehmen immer wieder dubiose Angebote für die Eintragung in Adressbüchern, Branchenverzeichnissen, Unternehmensdateien oder sog. Gewerberegistern, zunehmend auch im Internet.

Typische Merkmale für unseriöse Angebote, für die nicht selten Beträge zwischen 500,- und 1.000,- € verlangt werden, sind:

  • Das Werbeschreiben ist rechnungsähnlich aufgemacht, beispielsweise ist dem Schreiben ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt.
  • Kundennummern oder Geschäftszeichen sollen den Eindruck bereits bestehender Geschäftsverbindungen erwecken.
  • Es werden Logos, Bezeichnungen oder auch farbliche Gestaltungen verwendet, die denen von Behörden oder halb amtlichen Stellen gleichen.
  • In die Angebote werden Ausschnitte von Handelsregisterveröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger aufgeklebt.
  • Erst im kleingedruckten Fließtext oder aus den kleingedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite ergibt sich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Eintragungsangebot handelt.
  • Es werden Datenerhebungsbögen für eine kostenfreie Aufnahme der Firmendaten in eine Datenbank zugesandt, kostenlos ist jedoch nur ein sog. Grundeintrag.
  • Es werden Firmenurkunden oder Benachrichtigungen über Patent- und Markenanmeldungen verschickt.

Was können Sie tun?

  • Warnen Sie Ihre Mitarbeiter, insbesondere beim Posteingang und in der Buchhaltung.
  • Informieren Sie Ihre nächste Polizeidienststelle.
  • Schicken Sie eine Kopie des Formulars an die für Sie zuständige Handwerkskammer oder an Ihren Berufsverband.
  • Schicken Sie das Original des Formulars möglichst mit Ihrem Eingangsstempel und allen Formularanhängen an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW).

Sie sind Opfer eines Irrtums geworden durch Zahlung oder Unterschrift und fühlen sich nun getäuscht:

  • Sollte die Zahlung nur einen oder mehrere Tage zurückliegen, wenden Sie sich an Ihre Hausbank und versuchen Sie, die Überweisung zu stornieren.
  • Bedienen Sie sich im Zweifel anwaltlicher Hilfe.
  • Machen Sie die Bank des Begünstigten auf Ihren Irrtum aufmerksam.
  • Informieren Sie Ihre nächste Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft.
  • Informieren Sie die für Sie zuständige Handwerkskammer oder Ihren Berufsverband.
  • Schicken Sie das Originalformular zusammen mit dem letzten Mahnschreiben der Gegenseite an den DSW. Der DSW kann Sie zwar nicht rechtlich vertreten, jedoch die weitere Mahntätigkeit des Formularaussenders unterbinden.

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