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Quelle: handwerk.de Messe Idar-Oberstein
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Nachrichtenarchiv

Asbestsachkundelehrgang am 20. und 21.10.2006

05.10.2006 11:17:00

Asbestschutzanzug
Für Tätigkeiten mit Asbest hat der Gesetzgeber umfangreiche und strenge Anforderungen zum Schutz des Menschen festgelegt. In der seit 01.01.2005 gültigen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird u. a. gefordert, das Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten nur von Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen. Dies ist nur der Fall, wenn eine personelle und sicherheitstechnische Ausstattung vorhanden ist.

Eine personelle Ausstattung ist nur gegeben, wenn sachkundige Personen beschäftigt werden. Dazu ist ein anerkannter Sachkundelehrgang nach TRGS 519 erfolgreich zu absolvieren. Außerdem benötigen diese Firmen eine Zulassung nach der GefStoffV. Diese kann nur erteilt werden, wenn sachkundige Personen im Betrieb vorhanden sind.

In der neuen GefStoffV wurde auch festgelegt, dass Firmen, die Tätigkeiten mit Asbest durchführen, ohne sachkundige Personen zu beschäftigen oder keine Zulassung nach der GefStoffV besitzen, strafrechtlich (es liegen hierbei keine Ordnungswidrigkeiten vor) belangt werden. Mit diesen Vorschriften sollte im eigenen Interesse sorgsam umgegangen werden. Wer ohne Sachkunde bzw. Zulassung solche Arbeiten vornimmt, gefährdet nicht nur sein Leben und das Leben anderer Menschen sondern auch die Existenz seines Betriebes.

Vor diesem Hintergrund hat sich der Fachverband SHK entschlossen Lehrgänge zum Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 für das SHK-Handwerk anzubieten. Der Lehrgang wurde zwischenzeitlich vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in Mainz anerkannt.

Folgender Termin ist vorgesehen: 20.10.-21.10.2006

Anmeldungen können ab sofort erfolgen. Der Lehrgang kann allerdings nur stattfinden wenn mindestens 10 Anmeldungen (max. 20 Teilnehmer) vorliegen.

Das Einladungsschreiben, dem auch die Lehrgangsgebühr zu entnehmen ist, sowie das Anmeldeformular können Sie als PDF herunterladen, klicken Sie dazu hier.

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