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Kehrmonopol wird von der EU gekippt
01.12.2006 08:40:00
Die Bundesregierung reagiert damit auf eine Forderung der EU-Kommission, in der die bestehende Regelung mit festen Kehrbezirken beanstandet wird. Nach Informationen der Zeitung soll das Monopol beim Messen erhalten bleiben.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Teile des deutschen Schornsteinfegergesetzes gegen die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 des EG-Vertrags und die Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 49 des EG-Vertrags verstoßen. Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage ist es einerseits deutschen Staatsbürgern nicht möglich, die Dienste von in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen Schornsteinfegern in Anspruch zu nehmen, und sind andererseits Schornsteinfeger oder Heizungsfachleute aus anderen Mitgliedstaaten daran gehindert, ihre Dienstleistungen in Deutschland anzubieten.
Bis zum 17. Dezember will die Bundesregierung einen Gesetz-Entwurf vorlegen, mit dem das Kehrmonopol fällt. Nach Informationen der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" haben sich Bund und Länder schon geeinigt. Im Oktober hatte die EU-Kommission Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht.
















