Nachrichtenarchiv
Neue Ladenöffnungszeiten für Bäckereien
07.12.2006 11:39:00
Wie der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks informiert, dürfen Verkaufsstellen für Bäcker- und Konditorwaren an Werktagen von 05:30 bis 22:00 Uhr geöffnet sein.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz oder die von ihr bestimmten Stellen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und wie lange von Sonn- und Feiertagen Verkaufsstellen für Bäcker- und Konditorwaren geöffnet sein dürfen. Eine Öffnung am Ostermontag, Pfingstmontag oder am 2. Weihnachtstag soll nicht zugelassen werden.
Für die Verkaufsstellen des rheinland-pfälzischen Bäckerhandwerks gilt nach wie vor die Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 01.10.2004.
Danach ist der Verkauf von Bäcker- und Konditorwaren an Sonn- und Feiertagen mit Ausnahme des 2. Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertages in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr für die Dauer von drei Stunden erlaubt.
Nach Rücksprache mit der ADD wurde dem Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks mitgeteilt, dass die Verordnung Anfang des kommenden Jahres geändert werden soll.
Verkaufsoffene Sonntage
Gemeinden und Städte können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Verkaufsstellen an höchstens vier Sonntagen in einem Kalenderjahr geöffnet sein dürfen. Am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, an Adventssonntagen im Dezember sowie an Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt, darf eine Öffnung nicht zugelassen werden. Die zugelassene Rahmenöffnungszeit darf fünf Stunden nicht überschreiten.
Aktuelle Ladenöffnungszeiten an den bevorstehenden Feiertagen
| Sonntag | 24.12.2006 | Heiligabend | 3 Stunden bis max. 14:00 Uhr |
| Montag | 25.12.2006 | 1. Weihnachtstag | 3 Stunden, in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr |
| Dienstag | 26.12.2006 | 2. Weihnachtstag | Ladenöffnung nicht zulässig! |
| Sonntag | 31.12.2006 | Silvester | 3 Stunden, in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr |
| Montag | 01.01.2007 | Neujahr | 3 Stunden, in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr |
















