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Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC 2007
12.12.2006 08:14:00
Diese Gebühr entsteht maximal einmal pro Betriebsstandort. Sie entfällt ganz, wenn bereits herkömmliche Rundfunkgeräte am Betriebsstandort angemeldet sind.
Neben zahlreichen Informationen zu neuartigen Rundfunkgeräten werden in dem Schreiben des ZDH auch einige Sonderfälle in Hinblick auf die Gebührenpflicht "herkömmlicher" Rundfunkgeräte in den Betrieben erläutert.
















