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Spezialstrafrechtsschutzversicherung für Fleischer
10.05.2006 13:30:00
Spezialstrafrechtsschutzversicherung mit Beratungshotline
eingerichtet. Die Zahl der Gesetze und Verordnungen im Lebensmittelrecht bis hin zum Recht des Verbrauchers, vermeintliche Verstöße der Überwachung zu melden, steigt. Es wird daher immer wichtiger,
- bei Beanstandungen die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu können, die weit über den üblichen Firmenrechtsschutz hinausgeht.
- bei den oft schwierigen Fragen des Lebensmittelrechts (Hygiene, Kennzeichnung) schnell und unkompliziert auf fachlichen Rat zurückgreifen zu können.
Beides bietet der Fleischerverband Rheinland-Rheinhessen seinen Mitgliedsbetrieben zu einem sehr günstigen Preis an!
Spezial-Strafrechtsschutzversicherung
- Versicherungsschutz besteht bereits ab Zusendung des Anhörungsbogens und nicht erst bei Einleitung eines Bußgeldverfahrens
- Übernommen werden alle Kosten eines Fachanwalts für Lebensmittelrecht
- Übernommen werden sämtliche behördlichen Kosten (Untersuchungskosten, Verwaltungskosten)
- Übernommen werden die Kosten der von Ihnen in Auftrag gegebenen Gegenprobe
Beratungshotline Lebensmittelrecht
Sie erhalten schnell und unkompliziert Informationen und Praxishinweise unter anderem zu
- Neues Hygienerecht (Zulassung, hygienische Anforderungen, HACCP u. a.)
- Kennzeichnung (Verkehrsbezeichnung, Quid, allergene Stoffe, Zusatzstoffe)
- Hilfe bei Beanstandungen (Anhörungsverfahren, Bußgeld, Strafverfahren)
- Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin, spezialisiert im Lebensmittelrecht
Die genauen Konditionen für diese exclusiv für Innungsmitglieder eingerichtete Diensleistung finden Sie im Mitgliederbereich.
















