Nachrichtenarchiv
ZDH hat aus GEZ ählt
21.07.2006 15:48:00
8.368 Antworten hat der ZDH auf seine Umfrage zur Rundfunkgebührenpflicht von internetfähigen PCs erhalten. 97,3 Prozent der Teilnehmer der Umfrage nutzen internetfähige PCs oder Handys in ihren Betrieben. Fast alle teilnehmenden Handwerksbetriebe sind heute von der Neuregelung betroffen, da sie über internetfähige Geräte verfügen.
67 Prozent der Betriebe ist die Neuregelung zur Rundfunkgebührenpflicht ab dem 01.01.2007 nicht bekannt. Es gibt immer noch verbreitete Unkenntnis über die bevorstehenden Belastungen, wobei durch die Informationen der Organisation der Kenntnisstand im Handwerk deutlich besser ist als im Bereich des DIHK.
10 Prozent der Unternehmen verfügen über zusätzliche Standorte oder Filialen, in denen sich internetfähige Geräte befinden. Die PC-Gebühr fällt für jede Betriebsstätte extra an, wenn noch nicht für herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte gezahlt wird. Die betroffenen Unternehmen werden somit mehrfach belastet. Die Mehrfachbelastung durch Extragebühren für einzelne Filialen ist auch für das Handwerk ein ernstzunehmendes Problem.
In weniger als 2 Prozent wird in den Betrieben das Rundfunkangebot über das Internet genutzt. Im Übrigen entfällt der größte Teil der insgesamt marginalen Rundfunknutzung auf den Radioempfang. Dies verwundert auch deshalb nicht, weil derzeit kaum Angebote an gestreamten TV-Programmen im Internet vorhanden sind. PCs werden somit schon allein aus technischen Gründen auch auf absehbare Zeit nicht als Ersatz für herkömmliche Empfangsgeräte verwendet werden können.
Die Feststellung des ZDH lautet: PCs in Handwerksbetrieben sind faktisch keine Rundfunkempfangsgeräte. Diese Interpretation des Staatsvertrages ist deshalb nicht haltbar. Internetnutzer am Arbeitsplatz sind keine Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dürfen deshalb nicht in die Finanzierung der Rundfunkanstalten einbezogen werden.
Untermauert wird dieses Ergebnis durch die Tatsache, dass kaum 1 Prozent der Betriebe von herkömmlichen Rundfunkgeräten auf PCs umsteigen wollen.
Etwa 57 Prozent der Unternehmen gehen davon aus, dass sie nicht (52 Prozent) oder nur für einzelne Standorte (5 Prozent) von der Gebührenbefreiung durch bereits angemeldete Rundfunkgeräte profitieren können. Anzumerken ist hierzu, dass sich der Anteil unter den Antworten deutlich auf 64 Prozent vergrößerte, seit auf der Homepage der Umfrage nochmals klargestellt wurde, dass nach aktueller Rechtsmeinung der GEZ angemeldete Autoradios zur Befreiung von neuartigen Rundfunkgeräten am Standort nicht herangezogen werden können.
Die Quote der belasteten Betriebe wird noch deutlich größer ausfallen, wenn PCs als Fernsehgeräte eingeschätzt werden, da der Großteil der angemeldeten Rundfunkgeräte Radios sind und somit nicht zur vollständigen Befreiung eines PCs von der Gebührenpflicht ausreichen. Dann müssten die Betriebe, die bislang nur ein Radio angemeldet haben, auch für ihren „Fernseher“ zahlen – laut ZDH würden zusätzlich 138,12 Euro fällig sein. Betriebe, die bislang noch nicht einmal ein Radio angemeldet haben, müssten mit einer Zusatzbelastung von 204,36 Euro im Jahr rechnen.
Fazit: Die Zusatzbelastung durch die Rundfunkgebühr wird trotz Befreiungsregelung einen Großteil der Betriebe erfassen.
Das komplette Ergebnis der Umfrage finden Sie hier.
















