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Bundesrat stimmt Änderung der Fahrpersonalverordnung zu
10.12.2007 11:47:00
Der Bundesrat hat der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung vorgelegten Fahrpersonalverordnung zugestimmt. Die Verordnung sieht vor, dass Fahrzeuge von Handwerkern und Verkaufsfahrzeuge zwischen 2,8 t und 3,5 t von allen Aufzeichnungspflichten befreit werden. Bislang war dies nur bei einem Einsatz der Fahrzeuge im Umkreis von 50 Kilometer möglich.
Über Monate hinweg haben sich alle Handwerksorganisationen dafür eingesetzt, dass die Fahrpersonalverordnung den Handwerksbetrieben gerecht wird. Das Regelwerk ist sogar besser ausgefallen als erwartet. Beim Einsatz von Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t müssen keine Tageskontrollblätter mehr geführt werden, egal, wie weit die Fahrt geht oder was transportiert wird, sofern die Herstellung oder Reparatur im Handwerksbetrieb erfolgen.
Wer jedoch ausschließlich hauptberuflich fährt muss auch 2008 die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen.
Für Lastwagen zwischen 3,5 t und 7,5 t endet die neue Freiheit bei den bisherigen 50 Kilometern. Wer sich auch nur ein mal weiter vom Betriebssitz entfernt braucht einen Fahrtenschreiber oder bei Neufahrzeugen einen digitalen Tachografen. Zudem fallen in dieser Gewichtsklasse Lieferfahrten nicht unter die Ausnahmeregelung.
Für Lenker schwerer Transporter gibt es nur ein paar Erleichterungen. Zum Beispiel dürfen sie ab 2008 auch Maschinen bis Kilometer 50 ohne Nachweis transportieren. Überdies besteht keine Dokumentationspflicht bei Verkaufsfahrzeugen, die zu Märkten rollen.
Dazu sagte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee: "Mit dieser Regelung kann die umfassende Versorgung der Menschen gerade in strukturschwachen Regionen gesichert werden. Für die rund 1800 sogenannten "Rollenden Supermärkte" haben wir jetzt massive Erleichterungen geschaffen, denn insbesondere Handwerksbetriebe und Marktkaufleute werden von bürokratischen Pflichten entlastet und können bis zu 36,5 Millionen Euro jährlich einsparen." Auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums hat die Europäische Kommission klargestellt, dass auch Verkaufswagen zwischen 3,5 t und 7,5 t weiterhin von der Anwendung der Verordnung ausgenommen werden dürfen. Bundesminister Tiefensee hatte zugestimmt, dass diese Klarstellung in die Fahrpersonalverordnung aufgenommen wird.
Mit dem Votum des Bundesrates wird das deutsche Recht an die geänderten Sozialvorschriften im Straßenverkehr der Europäischen Union angepasst. Die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Sozialvorschriften im Straßenverkehr regeln die Lenk- und Ruhezeiten der Lkw- und Busfahrer. Sie gelten für Lkw grundsätzlich ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und für Busse, die zur Beförderung von mehr als neun Personen bestimmt sind.
Auf der Verliererstraße sind Handwerker mit Lkw ab 7,5 t, denn hier greifen keine Sonderregelungen. Vor dem Gesetz gelten Sie als Lkw-Fahrer. Problematisch wird dies vor allem für Baubetriebe.
Die neue Verordnung soll ab Ende Dezember 2007 verbindlich sein – dann erscheint sie laut Verkehrsministerium im Bundesanzeiger. In der Folge werden die "Ausführungsbestimmungen" für die Polizeibeamten erarbeitet.
Quelle: Bundesverkehrsministerium, ZDH, handwerk.com
















