Kreishandwerkerschaft
Sachverständige
Die Sachverständigen werden den Gerichten im Bezirk der Handwerkskammer Koblenz zur Klärung handwerklich-technischer Fachfragen benannt, die vorwiegend im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten anstehen.
Die Entschädigung der Sachverständigen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.
Es bleibt auch Privatpersonen unbenommen, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit der Erstattung von Gutachtung zu beauftragen. In diesem Bereich sind Honorarvereinbarungen aufgrund freier Parteivereinbarung möglich.
Hier geht es zu dem Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer Koblenz.
Weitere Sachverständigenverzeichnisse
Hier geht es zu dem Sachverständigenverzeichnis der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Hier geht es zu dem Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern.
















