Kreishandwerkerschaft
Über uns
Was ist die Kreishandwerkerschaft?
Struktur und
Aufgaben von Innungen und Kreishandwerkerschaft sind durch das Gesetz
zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt. Die Innung ist
die fachliche Organisationsform des Handwerks auf der örtlichen Stufe.
In der Innung haben sich selbständige Handwerker des gleichen Handwerks
oder solcher Handwerke, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahe
stehen, zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen
innerhalb eines bestimmten Bezirks zusammengeschlossen. Der
Zusammenschluss ist in das freie Belieben der selbständigen Handwerker
gestellt, die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Handwerksinnung ist
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der
Rechtsaufsicht der Handwerkskammer.
Durch Zusammenschluss der
Innungen wird die Kreishandwerkerschaft gebidlet. Laut Handwerksordnung
hat die Kreishandwerkerschaft die Aufgabe, die Gesamtinteressen des
selbständigen Handwerks - sowie die gemeinsamen Interessen der
Handwerksinnungen - wahrzunehmen”. Das heißt, dass sie nicht für das
Handwerk allgemein, sondern auch und insbesondere für die Arbeitgeber
tätig wird. Viele einzelne Leistungen gehören zu dem Service-Paket, das
die Kreishandwerkerschaft dem Arbeitgeber im Handwerk bietet; den
wichtigsten Teil führen wir Ihnen nachstehend auf.
Wir geben Rat bei Aus- und Weiterbildung
Je
besser der Nachwuchs, desto besser Ihre Zukunft. Deshalb sind wir da
für ein zeitgemäßes, praxisorientiertes Lernen, für die Betreuung der
Lehrlingsausbildung, für den ständigen Informationsaustausch mit
Schulbehörden und Berufsschulen, um eine partnerschaftliche
Zusammenarbeit zwischen betrieblicher, überbetrieblicher und
schulischer Ausbildung zu gewährleisten, für das Schlichten von
Streitigkeiten zwischen Lehrling und Ausbildungsbetrieb.
Wir sind heute genaue Prüfer
Nur
strenge Prüfungen garantieren einen hohen Leistungsstandard Ihrer
Mitarbeiter. Wir organisieren für die Prüfungsausschüsse unserer
Innungen die Prüfungen von A-Z. Davon haben Sie die Sicherheit, dass
Sie auch morgen mit der Qualität Ihrer Mitarbeiter zufrieden sein
können, einen Gesellen zu bekommen, der sowohl über handwerkliches
Können als auch theoretisches Wissen verfügt. Wir bieten den
Betriebsinhabern sowie ihren Mitarbeitern technische und
kaufmännische Fortbildungslehrgänge zur ständigen Aktualisierung ihrer
Kenntnissse einschließlich aller Prüfungen.
Wir informieren Sie über neue Entwicklungen
Nie
zuvor hat es so schnell so viele Veränderungen in allen Lebensbereichen
gegeben wie in unserer Zeit. Unmöglich für den Einzelnen, den Überblick
zu behalten. Als Kreishandwerkerschaft sind wir deshalb kontinuierlich
dabei, Märkte und Entwicklungen zu beobachten, auszuwerten und diese
Informationen in aufbereiteter Form an Sie weiterzugeben. In Kursen,
Seminaren, Vorträgen, auf Fachtagungen und Messen, durch Rundschreiben
und Beiträge in den Fachmedien des Handwerks. Dazu gehört auch die
Nutzung des Internet.
Wir beraten Sie in Technik, Wirtschaft, Recht und Umweltschutz
Information ist bekanntlich nicht alles. Nutzen Sie das Wissen der kompetenten und hilfsbereiten Mitarbeiter unserer Kreishandwerkerschaft, wenn Sie Fragen haben! Ganz gleich ob es sich um Bereiche Technik, Wirtschaft und Recht oder aber auch um Fragen des Umweltschutzes handelt: stets wird man Ihnen mit sachkundigem Rat weiterhelfen, sei es ferndmündlich, im persönlichen Beratungsgespräch oder durch eine schriftliche Ausarbeitung.
Wir übernehmen für Sie Inkasso und Mahnverfahren
Zeit
ist Geld. Damit Sie Ihre Zeit in sinnvolle wirtschaftliche
Entscheidungen investieren können, bieten wir Ihnen einen Service, der
für Sie zeitraubende Schreibtischarbeit übernimmt: die Mahn- und
Inkassostelle.
Wir werben
Gerade heute ist Werbung
für den, der etwas anzubieten hat, wichtig. Werbung und
Öffentlichkeitsarbeit sind deshalb wesentliche Aufgaben unserer
Kreishandwerkerschaft. Das bedeutet intensive Kontaktpflege zu den
Medien, sichtbare Präsenz auf öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen handwerklicher Leistung auf Messen und Ausstellungen.
Wir machen uns politisch für Sie stark
Im lokalen und regionalen Wirtschaftsgeschehen ist das Handwerk ein wesentlicher Faktor. Um die Bedeutung des Handwerks in Politik und Gesellschaft hervorzuheben, engagiert sich auch unsere Kreishandwerkschaft im Rahmen von kommunalpolitischen Aktivitäten. Als Zusammenschluss der Innungen bringen
wir so unseren Sachverstand durch Gutachten und Stellungnahmen ein.
Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen über die Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften.
Wir sorgen heute für morgen
Niemand
kann sagen, was morgen kommt. Aber jeder kann vorsorgen. Eine günstige
Altersversorgung besonderer Art ist das „Versorgungswerk” der
Kreishandwerkerschaften. In bewährter Handwerkstradition bietet diese Selbsthilfeeinrichtung eine Reihe von Pluspunkten wie ein
unkompliziertes Abwicklungverfahren, eine Alters und Hinterbliebenenversorgung für Unternehmer, Mitarbeiter und
mitarbeitende Familienangehörige, einen Unfallversicherungsschutz, eine
Sterbegeldversicherung und alle Produkte rund um das
Altersvermögensgesetz.
Rahmenvereinbarungen
Für
Mitglieder der Innung wurden durch Kreishandwerkerschaft und
Fachverbände Leistungs- und Preisvorteile in Form von
Rahmenvereinbarungen erzielt.
- Strompool Handwer (Vereinbarung über vergünstigten Strombezug)
- Mitarbeiterbekleidung zu günstigen Konditionen
- T-Com Tarife für Innungsbetriebe
- E-Plus Tarife für Innungsbetriebe
- Vergünstigungen beim Abschluss von Versicherungen über das Versorgungswerk
- Vergünstigungen beim Fahrzeugkauf
- Vergünstigungen beim Kraftstoffkauf
und vieles mehr
Wir sind immer für Sie da
Sie
haben uns jetzt als zuverlässigen und kompetenten Partner
kennengelernt, der jederzeit für Sie da ist. Wenn Sie noch Fragen haben
oder unsere Kreishandwerkerschaft persönlich kennenlernen möchten, dann
rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, um ein gemeinsames
Gespräch zu vereinbaren. Werden Sie unser Partner - damit wir Ihnen ein
guter Partner sein können. Werden Sie Mitglied unserer Innungen. Und
noch etwas: Als Mitglied haben Sie nicht nur die Möglichkeit, unser
umfassendes Leistungs- und Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen. Vielmehr stärken Sie durch Ihre Mitgliedschaft auch die Bedeutung und
das Durchsetzungsvermögen der Arbeitgeberseite in der
Sozialpartnerschaft mit den Arbeitnehmern.
Einige der
vorgenannten Leistungen werden in Kooperation mit den jeweiligen
Landesinnungsverbänden bzw. Bundes- und Zentralverbänden der jeweiligen
Handwerke erbracht.
Der gesetzliche Auftrag der Innungen ist in § 54 der Handwerksordnung geregelt:
(1) Aufgabe der Handwerksinnung ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere hat sie
- den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen,
- ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben,
- entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern,
- die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist,
- das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachschulen errichten oder unterstützen und Lehrgänge veranstalten,
- bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken,
- das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern,
- über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten,
- die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.
(2) Die Handwerksinnung soll
- zwecks Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung schaffen und fördern,
- bei der Vergebung öffentlicher Lieferungen und Leistungen die Vergebungsstellen beraten,
- das handwerkliche Pressewesen unterstützen.
(3) Die Handwerksinnung kann
- Tarifverträge abschließen, soweit und solange solche Verträge nicht durch den Innungsverband für den Bereich der Handwerksinnung geschlossen sind,
- für ihre Mitglieder und deren Angehörige Unterstützungskassen für Fälle der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit errichten,
- bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Auftraggebern auf Antrag vermitteln.
(4)
Die Handwerksinnung kann auch sonstige Maßnahmen zur Förderung der
gemeinsamen gewerblichen Interessen der Innungsmitglieder durchführen.
(5)
Die Errichtung und die Rechtsverhältnisse der Innungskrankenkassen
richten sich nach den hierfür geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen.
Der gesetzliche Auftrag der Kreishandwerkerschaft ist in § 86 der Handwerksordnung geregelt:
Die Kreishandwerkerschaft hat die Aufgabe,
- die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen,
- die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
- Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen,
- die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen,
- die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen,
- die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.













