Nächste Termine:

25.09.2010 10:00:00 - 26.09.2010 18:00:00
Aktionstage des Handwerks
07.11.2010
Freisprechungsfeier
Teamhandwerk

Ausbildungsreife der Schulabgänger aktiv fördern

Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend im rheinland-pfälzischen Landtag Dr. Adolf Weiland zu Gesprächen in der HwK Koblenz Koblenz. Die Ausbildungsreife von Schulabgängern stand im Mittelpunkt eines Gespräches, zu dem der ...
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Handwerk ist, wo die Menschen sind

Handwerkskammer Koblenz eröffnet Hunsrück-Akademie in Simmern KOBLENZ/SIMMERN. Über allem steht die Botschaft: Handwerk ist dort, wo die Menschen sind – ob nun in einer Großstadt oder auf dem Dorf! Dem trägt die Handwerkskammer ...
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Hoch hinaus in Beruf und Freizeit

Freisprechungsfeier der rheinland-pfälzischen Dachdeckergesellen KOBLENZ/KASTELLAUN. „Ich mache jetzt Fachabitur und möchte später im elterlichen Betrieb arbeiten“, so Dachdeckergeselle Konstantin Giese aus Gehlert/Westerwald. Der ...
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Sticken mit der Nähmaschine

Im HwK-Workshop sind noch Plätze frei KOBLENZ. Mit der neusten Nähmaschinentechnik lassen sich reizvolle Stickereien umsetzen. Davon können sich die Teilnehmer am Workshop „Sticken mit der Pfaff Computer-Nähmaschine“ während ...
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Mit Frauenpower auf Fehlersuche

Kfz-Mechatronikergesellin ist Kammersieger KOBLENZ. Anna Thomopoulos aus Andernach hat den Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks auf Kammerebene gewonnen. Die besten Kfz-Mechatronikergesellen aus dem Norden von Rheinland-Pfalz stellten nach der ...
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Quelle: hwk-koblenz.de
KHS > Kreishandwerkerschaft > Über uns

Kreishandwerkerschaft

Über uns

Kreishandwerkerschaft Birkenfeld

Was ist die Kreishandwerkerschaft?

Struktur und Aufgaben von Innungen und Kreishandwerkerschaft sind durch das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt. Die Innung ist die fachliche Organisationsform des Handwerks auf der örtlichen Stufe. In der Innung haben sich selbständige Handwerker des gleichen Handwerks oder solcher Handwerke, die sich fachlich oder wirtschaftlich nahe stehen, zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks zusammengeschlossen. Der Zusammenschluss ist in das freie Belieben der selbständigen Handwerker gestellt, die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Handwerksinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer.

Durch Zusammenschluss der Innungen wird die Kreishandwerkerschaft gebidlet. Laut Handwerksordnung hat die Kreishandwerkerschaft die Aufgabe, die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks - sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen - wahrzunehmen”. Das heißt, dass sie nicht für das Handwerk allgemein, sondern auch und insbesondere für die Arbeitgeber tätig wird. Viele einzelne Leistungen gehören zu dem Service-Paket, das die Kreishandwerkerschaft dem Arbeitgeber im Handwerk bietet; den wichtigsten Teil führen wir Ihnen nachstehend auf.

Wir geben Rat bei Aus- und Weiterbildung

Je besser der Nachwuchs, desto besser Ihre Zukunft. Deshalb sind wir da für ein zeitgemäßes, praxisorientiertes Lernen, für die Betreuung der Lehrlingsausbildung, für den ständigen Informationsaustausch mit Schulbehörden und Berufsschulen, um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen betrieblicher, überbetrieblicher und schulischer Ausbildung zu gewährleisten, für das Schlichten von Streitigkeiten zwischen Lehrling und Ausbildungsbetrieb.

Wir sind heute genaue Prüfer

Nur strenge Prüfungen garantieren einen hohen Leistungsstandard Ihrer Mitarbeiter. Wir organisieren für die Prüfungsausschüsse unserer Innungen die Prüfungen von A-Z. Davon haben Sie die Sicherheit, dass Sie auch morgen mit der Qualität Ihrer Mitarbeiter zufrieden sein können, einen Gesellen zu bekommen, der sowohl über handwerkliches Können als auch theoretisches Wissen verfügt. Wir bieten den Betriebsinhabern sowie ihren Mitarbeitern technische und kaufmännische Fortbildungslehrgänge zur ständigen Aktualisierung ihrer Kenntnissse einschließlich aller Prüfungen.

Wir informieren Sie über neue Entwicklungen

Nie zuvor hat es so schnell so viele Veränderungen in allen Lebensbereichen gegeben wie in unserer Zeit. Unmöglich für den Einzelnen, den Überblick zu behalten. Als Kreishandwerkerschaft sind wir deshalb kontinuierlich dabei, Märkte und Entwicklungen zu beobachten, auszuwerten und diese Informationen in aufbereiteter Form an Sie weiterzugeben. In Kursen, Seminaren, Vorträgen, auf Fachtagungen und Messen, durch Rundschreiben und Beiträge in den Fachmedien des Handwerks. Dazu gehört auch die Nutzung des Internet.

Wir beraten Sie in Technik, Wirtschaft, Recht und Umweltschutz

Information ist bekanntlich nicht alles. Nutzen Sie das Wissen der kompetenten und hilfsbereiten Mitarbeiter unserer Kreishandwerkerschaft, wenn Sie Fragen haben! Ganz gleich ob es sich um Bereiche Technik, Wirtschaft und Recht oder aber auch um Fragen des Umweltschutzes handelt: stets wird man Ihnen mit sachkundigem Rat weiterhelfen, sei es ferndmündlich, im persönlichen Beratungsgespräch oder durch eine schriftliche Ausarbeitung.

Wir übernehmen für Sie Inkasso und Mahnverfahren

Zeit ist Geld. Damit Sie Ihre Zeit in sinnvolle wirtschaftliche Entscheidungen investieren können, bieten wir Ihnen einen Service, der für Sie zeitraubende Schreibtischarbeit übernimmt: die Mahn- und Inkassostelle.

Wir werben

Gerade heute ist Werbung für den, der etwas anzubieten hat, wichtig. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit sind deshalb wesentliche Aufgaben unserer Kreishandwerkerschaft. Das bedeutet intensive Kontaktpflege zu den Medien, sichtbare Präsenz auf öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen handwerklicher Leistung auf Messen und Ausstellungen.

Wir machen uns politisch für Sie stark

Im lokalen und regionalen Wirtschaftsgeschehen ist das Handwerk ein wesentlicher Faktor. Um die Bedeutung des Handwerks in Politik und Gesellschaft hervorzuheben, engagiert sich auch unsere Kreishandwerkschaft im Rahmen von kommunalpolitischen Aktivitäten. Als Zusammenschluss der Innungen bringen wir so unseren Sachverstand durch Gutachten und Stellungnahmen ein. Darüber hinaus vertreten wir Ihre Interessen über die Landes- und Bundesarbeitsgemeinschaft der Kreishandwerkerschaften.

Wir sorgen heute für morgen

Niemand kann sagen, was morgen kommt. Aber jeder kann vorsorgen. Eine günstige Altersversorgung besonderer Art ist das „Versorgungswerk” der Kreishandwerkerschaften. In bewährter Handwerkstradition bietet diese Selbsthilfeeinrichtung eine Reihe von Pluspunkten wie ein unkompliziertes Abwicklungverfahren, eine Alters und Hinterbliebenenversorgung für Unternehmer, Mitarbeiter und mitarbeitende Familienangehörige, einen Unfallversicherungsschutz, eine Sterbegeldversicherung und alle Produkte rund um das Altersvermögensgesetz.

Rahmenvereinbarungen

Für Mitglieder der Innung wurden durch Kreishandwerkerschaft und Fachverbände Leistungs- und Preisvorteile in Form von Rahmenvereinbarungen erzielt.

  • Strompool Handwer (Vereinbarung über vergünstigten Strombezug)
  • Mitarbeiterbekleidung zu günstigen Konditionen
  • T-Com Tarife für Innungsbetriebe
  • E-Plus Tarife für Innungsbetriebe
  • Vergünstigungen beim Abschluss von Versicherungen über das Versorgungswerk
  • Vergünstigungen beim Fahrzeugkauf
  • Vergünstigungen beim Kraftstoffkauf


und vieles mehr

Wir sind immer für Sie da

Sie haben uns jetzt als zuverlässigen und kompetenten Partner kennengelernt, der jederzeit für Sie da ist. Wenn Sie noch Fragen haben oder unsere Kreishandwerkerschaft persönlich kennenlernen möchten, dann rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, um ein gemeinsames Gespräch zu vereinbaren. Werden Sie unser Partner - damit wir Ihnen ein guter Partner sein können. Werden Sie Mitglied unserer Innungen. Und noch etwas: Als Mitglied haben Sie nicht nur die Möglichkeit, unser umfassendes Leistungs- und Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen. Vielmehr stärken Sie durch Ihre Mitgliedschaft auch die Bedeutung und das Durchsetzungsvermögen der Arbeitgeberseite in der Sozialpartnerschaft mit den Arbeitnehmern.

Einige der vorgenannten Leistungen werden in Kooperation mit den jeweiligen Landesinnungsverbänden bzw. Bundes- und Zentralverbänden der jeweiligen Handwerke erbracht.

 

Der gesetzliche Auftrag der Innungen ist in § 54 der Handwerksordnung geregelt:

(1) Aufgabe der Handwerksinnung ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Insbesondere hat sie

  1. den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen,
  2. ein gutes Verhältnis zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen anzustreben,
  3. entsprechend den Vorschriften der Handwerkskammer die Lehrlingsausbildung zu regeln und zu überwachen sowie für die berufliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ihre charakterliche Entwicklung zu fördern,
  4. die Gesellenprüfungen abzunehmen und hierfür Gesellenprüfungsausschüsse zu errichten, sofern sie von der Handwerkskammer dazu ermächtigt ist,
  5. das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern; zu diesem Zweck kann sie insbesondere Fachschulen errichten oder unterstützen und Lehrgänge veranstalten,
  6. bei der Verwaltung der Berufsschulen gemäß den bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen mitzuwirken,
  7. das Genossenschaftswesen im Handwerk zu fördern,
  8. über Angelegenheiten der in ihr vertretenen Handwerke den Behörden Gutachten und Auskünfte zu erstatten,
  9. die sonstigen handwerklichen Organisationen und Einrichtungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
  10. die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.


(2) Die Handwerksinnung soll

  1. zwecks Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe ihrer Mitglieder Einrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsweise und der Betriebsführung schaffen und fördern,
  2. bei der Vergebung öffentlicher Lieferungen und Leistungen die Vergebungsstellen beraten,
  3. das handwerkliche Pressewesen unterstützen.


(3) Die Handwerksinnung kann

  1. Tarifverträge abschließen, soweit und solange solche Verträge nicht durch den Innungsverband für den Bereich der Handwerksinnung geschlossen sind,
  2. für ihre Mitglieder und deren Angehörige Unterstützungskassen für Fälle der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger Bedürftigkeit errichten,
  3. bei Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Auftraggebern auf Antrag vermitteln.


(4) Die Handwerksinnung kann auch sonstige Maßnahmen zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Innungsmitglieder durchführen.

(5) Die Errichtung und die Rechtsverhältnisse der Innungskrankenkassen richten sich nach den hierfür geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen.

 

Der gesetzliche Auftrag der Kreishandwerkerschaft ist in § 86 der Handwerksordnung geregelt:

Die Kreishandwerkerschaft hat die Aufgabe,

  1. die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirks wahrzunehmen,
  2. die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
  3. Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen,
  4. die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen,
  5. die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen,
  6. die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen.